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Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: 2.500 Schadensersatz bei Übernahme einer fremden ASIN-Nummer bei Amazon

Wer eine fremde ASIN-Nummer bei Amazon übernimmt, handelt wettbewerbswidrig und ist schadensersatzpflichtig (LG Köln, Urt. v. 14.10.2015 - Az.: 84 O 149/14). Im vorliegenden Fall (hier: Schutzhüllen für Smartphones) wurde ein Schadensersatz von 2.565,90 EUR zugesprochen.

Die Beklagte hatte sich bei Amazon an eine fremde ASIN-Nummer angehängt. Durch die Angabe im Verkaufstext "von ..." war klargestellt, dass es sich um die klägerischen Produkte handelte. In Wahrheit handelte sich jedoch um Waren der Beklagten.

Die Kölner Richter bewerten ein solches Anhängen an eine fremde ASIN als wettbewerbswidrig, da die Beklagte den Verbraucher in die Irre geführt habe.

Auch sei die Beklagte schadensersatzpflichtig. Denn wenn sie sich nicht an das Amazon-Angebot angehängt hätte, hätten alle Kunden, die bei ihr das Produkt erworben hätten, bei der Klägerin eingekauft, da dieses dann das einzige Angebot gewesen sei.

Auf Basis der Zahlen der Klägerin errechnete das Gericht einen entgangenen Gewinn von 2.565,90 EUR, den die Beklagte zu ersetzen habe.

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