Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VGH München: 9 Live muss sich vorläufig weiter an Gewinnspielsatzung halten

Der VGH München <link http: gluecksspiel-und-recht.de urteile gewinnspielsatzung-gilt-vorlaeufig-auch-fuer-9-live-7-ne-09-1378-verwaltungsgerichtshof-muenchen-20090811.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.08.2009 - Az.: 7 NE 09.1378) hat entschieden, dass die erst vor kurzem in Kraft getretene Gewinnspielsatzung weiterhin wirksam bleibt. Der Fernsehsender 9 Live begehrte im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die Aussetzung der Regelungen.

Diesem Begehren haben die Münchener Richter eine klare Absage erteilt. Jedoch aus formalen Gründen, ohne zur eigentlichen Frage, ob die Gewinnspielsatzung rechtmäßig ist oder nicht, näher Stellung zu nehmen.

Die wirtschaftliche Beeinträchtigung einzelner Unternehmen rechtfertige grundsätzlich nicht die Außerkraftsetzung gesetzlicher Bestimmungen. Andernfalls wäre der Gesetzgeber  in einer Vielzahl von Fällen daran gehindert, bestimmten Situationen sofort Rechnung zu tragen, nur weil diese wirtschaftsregulierend eingreifen würden.

Die Gewinnspielsatzung bleibt somit weiterhin in Kraft. Und die Frage, ob die inhaltlichen Regelungen verfassungsgemäß sind, bleibt auch weiterhin ungeklärt.

Erwähnenswert ist in jedem Fall, dass die Richter selbst eingestehen, dass die Fragen zahlreiche ungelöste Probleme aufwerfen:

"Im vorliegenden Fall kann sich die Entscheidung über den Antrag auf einstweilige Anordnung nicht an den Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags orientieren, da diese noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar sind.

Ob die Gewinnspielsatzung mit höherrangigem Recht vereinbar ist, hängt von einer Reihe schwieriger, obergerichtlich noch ungeklärter Rechtsfragen ab, die erst nach eingehender Prüfung in einem Hauptsacheverfahren zu beantworten sein werden. Eine gesicherte Prognose über den möglichen Erfolg oder Misserfolg des Normenkontrollantrags ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich."

Es bleibt also spannend.

 

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Ein Getränk ohne Alkohol darf nicht als "alkoholfreier Gin" bezeichnet werden, da dies Verbraucher über die Produktart täuscht.
ganzen Text lesen
13. Oktober 2025
Werbung für alkoholfreie Getränke mit Aussagen wie "This is not Gin" ist irreführend. Denn geschützte Alkoholbegriffe (wie "Gin") sind auch in…
ganzen Text lesen
10. Oktober 2025
Eine Preisermäßigung ist unzulässig, wenn der 30-Tage-Bestpreis nicht klar, gut lesbar und unmissverständlich angegeben ist.
ganzen Text lesen
06. Oktober 2025
Wer mit einem abgelaufenen hoheitlichen Titel (hier: Bezirksschornsteinfegermeister) wirbt, handelt irreführend (OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.05.2025 -…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen