Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Dortmund: Abmahnung zum Zweck der Gebührenerzielung rechtsmissbräuchlich

Mahnt ein Unternehmen zahlreiche Mitbewerber wegen vergleichsweise geringer Wettbewerbsverstöße ab und steht ein solches Verhalten in keinem vertretbaren Verhältnis zum eigenen Jahresumsatz, so liegt ein rechtsmissbräuchliches Handeln vor <link http: www.online-und-recht.de urteile abmahnungsmissbrauch-bei-reinem-gebuehreninteresse-19-o-39-08-landgericht-dortmund-20090806.html _blank external-link-new-window>(LG Dortmund, Urt. v. 06.08.2009 - Az.: 19 O 39/08).

Die Klägerin hatte den Beklagten wegen eines Impressumsverstoßes abgemahnt und forderte nun vor Gericht die Begleichung der Abmahnkosten.

Zu Unrecht wie die Dortmunder Richter entschieden. Die durch zahlreiche Abmahnungen entstandenen Kosten stünden in keinem vertretbaren Verhältnis zu den eigenen Umsätzen. Die Klägerin habe einen Jahresumsatz von etwa 75.000,- EUR, die durch die umfangreichen Abmahnungen entstandenen Anwaltsgebühren würden sich auf 60.000,- EUR belaufen.

Es sei daher offensichtlich, dass der Jahresumsatz in keinem Verhältnis zu der abmahnenden Tätigkeit stehe. Kein vernünftig denkender Teilnehmer im Wirtschaftsleben würde einen solchen Aufwand bei entsprechendem Jahresumsatz betreiben und sich diesem finanziellen Risiko aussetzen.

Es liege daher auf der Hand, dass nicht der faire Wettbewerb im Vordergrund stehe, sondern das Gebührenerzielungsinteresse, welches Hauptbeweggrund für die Abmahntätigkeit sei.

Rechts-News durch­suchen

22. Juli 2026
Amazon durfte Werbung bei Prime Video einführen. Verbraucher haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.
ganzen Text lesen
21. Juli 2026
Wer Kleidung im Online-Shop verkauft, muss die Materialzusammensetzung direkt auf der Bestellseite angeben. Ein bloßer Link genügt hierfür nicht.
ganzen Text lesen
17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen