Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Stade: Abmahnungsmissbrauch bei eBay-Wettbewerbsverstößen

Das LG Stade <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsmissbraeuchliche-internet-abmahnungen-bei-reinem-gebuehrenerzielungsinteresse-landgericht-stade-20090423.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 8 O 46/09) hatte zu entscheiden, wann ein Rechts-Missbrauch bei Internet-Abmahnungen vorliegt. In dem zu beurteilenden Fall hatte eine Klägerin, die einen eBay-Shop betrieb, in den letzten fünf Jahren 164 Abmahnungen ausgesprochen. Der durchschnittliche Jahresumsatz der Klägerin lag bei ca. 200.000,- EUR.

Das Handeln der Klägerin sei rechtsmissbräuchlich, so die Stader Richter. Ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen liege jedoch dann vor, wenn der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem angemessenen Verhältnis zum betrieblichen Nutzen stehe. Das beherrschende Motiv dürften nicht sachfremde Interessen und Ziele sein.

Im zu beurteilenden Fall habe die Klägerin ca. alle 14 Tage eine Abmahnung ausgesprochen, was in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu ihrem Jahresumsatz stehe.

Ein weiteres Indiz für einen Rechtsmissbrauch sei die Tatsache, dass die Klägerin dauerhaft das Internet nach Wettbewerbsverstößen überprüfe, auch für solche Bereiche, bei denen sie gar keine Mitbewerberin sei.

Es sei daher offensichtlich, dass das Gebührenerzielungsinteresse im Vordergrund und nicht die Überwachung eines fairen Wettbewerbs.

Rechts-News durch­suchen

27. Oktober 2025
Influencer dürfen rezeptfreie Arzneimittel nur mit gesetzlichem Warnhinweis in Instagram-Reels bewerben und auch dann nicht, wenn sie als bekannte…
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Der BGH erklärt erneut Online-Coaching-Verträge ohne FernUSG-Zulassung für nichtig und beantwortet weitere, wichtige Detail-Fragen.
ganzen Text lesen
24. Oktober 2025
Eine SIM-Karten-Sperre darf nicht davon abhängen, dass Kunden ihr persönliches Kennwort nennen müssen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2025
Ein Unternehmen haftet nach einer Abspaltung nicht automatisch für Unterlassungspflichten des abgespaltenen Unternehmens.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen