Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes bei P2P-Urheberrechtsverletzungen gilt auch für das einstweilige Verfügungsverfahren

Die Neuregelung des <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __104a.html _blank external-link-new-window>§ 104 a UrhG, wonach bei P2P-Urheberrechtsverletzungen durch Privatpersonen am Ort des Täters zu klagen ist, gilt auch im einstweiligen Verfügungsverfahren <link http: www.landesrecht-hamburg.de jportal portal page _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 14.11.2013 . Az.: 5 W 121/13).

Der Kläger wollte wegen einer behaupteten P2P-Urheberrechtsverletzung gegen eine Privatperson eine einstweilige Verfügung in Hamburg erwirken. Dies lehnten die Richter ab.

Der Hamburger Gerichtsbezirk sei nicht zuständig, da durch <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __104a.html _blank external-link-new-window>§ 104 a UrhG der fliegende Gerichtsstand abgeschafft sei. Vielmehr sei in solchen Fällen am Ort des Verletzers zu klagen.

Die Neuregelung gelte sowohl für Unterlassungsansprüche, bei denen eine täterschaftliche Begehung in Frage komme, als auch für Fälle der Verantwortlichkeit als Störer.

Die Bestimmung komme nicht nur in Hauptsacheverfahren, sondern auch im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Anwendung.

Wolle der Kläger sich auf die Ausnahmeregelung in der neuen Norm berufen, reiche es nicht aus, einfach die Behauptung aufzustellen, es handle sich um einen Fall der gewerblichen Tätigkeit. Vielmehr müsse der Kläger ausreichend tragfähige Indizien darlegen, aus denen sich ein solcher Sachverhalt ergebe.

Rechts-News durch­suchen

07. Mai 2026
Eine Film-Produktionsfirma darf das Geschlecht einer Filmrolle ändern, ohne dass es die Rechte des Drehbuchautors verletzt.
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen
01. Mai 2026
Die Weiterleitung von Satelliten-TV in Seniorenheim-Zimmer gilt nicht als öffentliche Wiedergabe und erfordert keine zusätzliche Lizenz.
ganzen Text lesen
20. April 2026
Ein KI-Bild ist nur geschützt, wenn der Nutzer es kreativ prägt. Motiv und bloße Software-Nutzung reichen nicht aus.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen