Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Abschaffung des fliegenden Gerichtsstandes bei P2P-Urheberrechtsverletzungen gilt auch für das einstweilige Verfügungsverfahren

Die Neuregelung des <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __104a.html _blank external-link-new-window>§ 104 a UrhG, wonach bei P2P-Urheberrechtsverletzungen durch Privatpersonen am Ort des Täters zu klagen ist, gilt auch im einstweiligen Verfügungsverfahren <link http: www.landesrecht-hamburg.de jportal portal page _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 14.11.2013 . Az.: 5 W 121/13).

Der Kläger wollte wegen einer behaupteten P2P-Urheberrechtsverletzung gegen eine Privatperson eine einstweilige Verfügung in Hamburg erwirken. Dies lehnten die Richter ab.

Der Hamburger Gerichtsbezirk sei nicht zuständig, da durch <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __104a.html _blank external-link-new-window>§ 104 a UrhG der fliegende Gerichtsstand abgeschafft sei. Vielmehr sei in solchen Fällen am Ort des Verletzers zu klagen.

Die Neuregelung gelte sowohl für Unterlassungsansprüche, bei denen eine täterschaftliche Begehung in Frage komme, als auch für Fälle der Verantwortlichkeit als Störer.

Die Bestimmung komme nicht nur in Hauptsacheverfahren, sondern auch im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Anwendung.

Wolle der Kläger sich auf die Ausnahmeregelung in der neuen Norm berufen, reiche es nicht aus, einfach die Behauptung aufzustellen, es handle sich um einen Fall der gewerblichen Tätigkeit. Vielmehr müsse der Kläger ausreichend tragfähige Indizien darlegen, aus denen sich ein solcher Sachverhalt ergebe.

Rechts-News durch­suchen

04. August 2026
Wer einen Fernsehpreis verleiht, darf nicht den Eindruck erwecken, eine Staffel sei nur von zwei Regisseuren verantwortet worden, obwohl ein dritter…
ganzen Text lesen
03. August 2026
Das LG München I verurteilte SUNO wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-Training und Musikwiedergabe in Outputs.
ganzen Text lesen
31. Juli 2026
Symbole in Bauzeichnungen sind nicht urheberrechtlich geschützt, sofern sie Alltagsgegenstände möglichst klar und herstellerneutral abbilden und kaum…
ganzen Text lesen
27. Juli 2026
Behörden dürfen Gutachten im Beteiligungsverfahren offenlegen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen