Die AGB zum bekannten Spiel "World of Warcraft" von Blizzard Entertainment sind rechtswidrig <link http: www.vzbv.de cps rde xbcr vzbv blizzard_lg_berlin_15_o_300_12.pdf _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 28.01.2014 - Az.: 15 O 300/12).
Gegenstand der Auseinandersetzung waren 9 AGB-Klauseln von Blizzard Entertainment. So behielt das Unternehmen u.a. das Recht vor, umfangreich die Inhalte der AGB einseitig abzuändern oder den Account zu löschen, wenn eine Abbuchung per Kreditkarte nicht mehr möglich war.
Mit relativ kurzen, aber deutlichen Worten erklärt das LG Berlin die Bestimmungen für rechtswidrig, da sie den Verbraucher einseitig benachteiligen würden.