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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Air Berlin muss Flughafen-Kosten gesondert angeben

Die Fluglinie Air Berlin muss die Kosten für den Flughafen auf ihren Internet-Angeboten gesondert ausweisen <link http: www.online-und-recht.de urteile air-berlin-muss-flughafengebuehren-getrennt-ausweisen-landgericht-berlin-20150428 _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 28.04.2015 - Az.: 16 O 175/14).

Die Klägerin monierte die Preisangaben für Flugreisen auf der Seite der Fluglinie Air Berlin. Dort würden nur Gesamtsummen genannt und nicht einzelne Posten, getrennt nach Arten von Zuschlägen. Insbesondere würden nicht die Flughafengebühren getrennt angegeben.

Air Berlin verteidigte sich damit, dass der geltend gemachte Anspruch auf eine unmögliche Leistung gerichtet sei, da zum Buchungszeitpunkt die Flughafengebühren noch nicht feststünden.

All dies ließ das Gericht nicht gelten und verurteilte Air Berlin zur Unterlassung.

Es bestünde eine gesetzliche Pflicht, Zuschläge - wie hier die Flughafengebühren - als eigenständige Posten auszuweisen.

Auch der Einwand der Unmöglichkeit greife nicht durch. Selbst wenn zum Buchungszeitpunkt die Gebührenhöhe noch nicht feststünde, so müsse Air Berlin in jedem Fall den Betrag ausweisen, den es bei der Bestellung als Pauschalbetrag nehme.

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