Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Anschlussinhaber haftet für Rechtsverletzung durch ungesicherten Zugriff auf WLAN-Netz

Das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile stoererhaftung-des-internet-anschlussinhabers-bei-ungesichertem-wlan-netz-i-20-w-146-08-oberlandesgericht-duesseldorf-20090511.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 11.05.2009 - Az.: I-20 W 146/08) hat noch einmal bestätigt, dass der Inhaber eines Internet-Anschluss bei einem ungesicherten WLAN-Netz für die Urheberrechtsverletzungen Dritter als Mitstörer haftet.

Die Richter des OLG Düsseldorf bestätigten damit die Rechtsansicht der Vorinstanz.

Als Mitstörer hafte grundsätzlich nur derjenige, dem eine Pflichtverletzung vorgeworfen werden könne.

Dies sei hier zu bejahen. Der Anschluss-Inhaber habe sein WLAN-Netz nicht gesichert, so dass Dritte Rechtsverletzungen (hier: Urheberrechtsverstöße) begehen könnten, ohne dass die Möglichkeit bestehe, die Täter zu identifizieren.

Die Verschlüsselung des WLAN-Netzes sei auch zumutbar und angemessen gewesen, so dass der Inhaber des Internetzugangs als Mitstörer in Anspruch genommen werden könne.


Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen