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Kategorie: Onlinerecht

AG Kehl: Anspruch auf DSL-Anschluss des Kunden bei Umzug

Bei einem Umzug hat der Kunde einen Anspruch, dass sein alter DSl-Vertrag zu den bisherigen Konditionen weitergeführt wird, wenn der TK-Anbieter am neuen Wohnort diese Leistungen anbietet (AG Kehl, Urt. v. 04.02.2013 - Az.: 5 C 441/12).

Der Beklagte zog um und wollte seinen DSL-Anschluss zu den bisherigen Konditionen mitnehmen. Dies lehnte das klägerische Telekommunikations-Unternehmen ab. Zwar bestünden am neuen Wohnort die technischen Voraussetzungen, jedoch würde der gebuchte Tarif nicht mehr angeboten. Daraufhin wechselte der Beklagte zu einem anderen Mitbewerber. Der Anbieter verlangte daraufhin die Bezahlung der angefallenen Entgelte.

Zu Unrecht. Auch nach altem Recht, d.h. vor Inkrafttreten des <link http: www.gesetze-im-internet.de tkg_2004 __46.html _blank external-link-new-window>§ 46 Abs.8 TKG, habe der Kunde einen Anspruch auf Fortsetzung des DSL-Vertrags am neuen Wohnort, wenn das TK-Unternehmen hierzu technisch in der Lage sei.

Da die Klägerin sich hier jedoch geweigert habe, habe der Beklagte zu Recht kündigen dürfen. Der Klägerin stünden daher keinerlei Entgelte zu.

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