Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: Anspruch aus Unterlassungsvertrag unabhängig von objektiver Rechtslage

Ein Anspruch aus einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsvertrag besteht unabhängig davon, ob die ursprüngliche Verpflichtung, zu deren Unterlassung sich der Schuldner bereit erklärt hat, wettbewerbswidrig war <link http: www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de jportal portal t bs page _blank external-link-new-window>(OLG Brandenburg, Urt. v. 29.04.2014 - Az.: 6 U 10/13).

Die Beklagte gab auf eine Abmahnung der Klägerin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Sie verpflichtete sich, eine bestimmte AGB-Klausel nicht mehr zu benutzen.

Einige Zeit später stellte die Klägerin einen Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag fest und machte eine Vertragsstrafe geltend. Die Beklagte wandte nun ein, dass die ursprüngliche Beanstandung, dass die AGB-Klausel wettbewerbswidrig war, nicht zutreffend gewesen sei. Vielmehr sei die Regelung wirksam.

Die Richter gaben der Klägerin Recht.

Da die Klägerin ihren Anspruch auf den Unterlassungsvertrag stütze, sei nicht mehr zu prüfen, ob die ursprüngliche Abmahnung berechtigt gewesen sei oder nicht. Denn die abgegebene Unterlassungserklärung habe gerade den Sinn, den Streit um diese Frage zu klären und jede Einwendung hinsichtlich des Punktes auszuschließen.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen