Auch wer als "Art Direktor" eingestellt ist und besonders kreativ sein muss/soll, darf nicht während seiner Arbeitszeit Hunderte von Pornos aus dem Internet auf seinen Dienst-PC herunterladen und sich anschauen <link http: www.online-und-recht.de urteile fristlose-kuendigung-wegen-zahlloser-pornos-auf-dienst-computer-7-ca-5872-09-arbeitsgericht-frankfurt_a_m-20100224.html _blank external-link-new-window>(ArbG Frankfurt a.M., Urt. v. 24.02.2010 - Az.: 7 Ca 5872/09).
Der verklagte Arbeitgeber hatte dem Kläger, der als "Art Direktor" beschäftigt gewesen war, außerordentlich gekündigt, weil sich Hunderte von pornografischen Datei-Inhalten auf seine, Arbeitsrechner befunden hätten.
Der Kläger bestritt diese Tatsache nicht, war aber der Ansicht, dass seine Tätigkeit als "Art Direktor" eine besondere Kreativität und Inspiration verlange. Gerade der Bereich der Pornografie sei ein wichtiger Ideengeber für die Werbebranche.
Das Arbeitsgericht wies die Klage gegen die außerordentliche Kündigung ab.
Der Kläger habe massiv gegen das betriebliche Verbot verstoßen, private Dateien auf den Rechner zu laden. Dadurch sei die Gefahr einer Vireninfektion erheblich gestiegen.
Darüber hinaus handle es sich bei der Begründung mit der Pornografie um eine Scheinargumentation. Die gespeicherten Inhalte wiesen zu stark und eindeutig pornografische Züge als dass sie als bloße Ideengeber gelten könnten.