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Kategorie: Onlinerecht

OVG Magdeburg; Kinderpornos auf dem PC rechtfertigen Entfernung aus dem Beamtendienst

Der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 20. August 2009 gegen einen Finanzbeamten die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen. Der Beamte hatte auf einem in seiner Privatwohnung befindlichen PC sowie auf mehreren CD-ROMs Bilddateien mit eindeutig kinderpornografischem Inhalt in seinem Besitz. Nach bundesweiten Ermittlungen im Rahmen der „Operation Pecunia“ waren diese Dateien bei einer Durchsuchung sichergestellt worden.

In seiner Urteilsbegründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Ein Beamter, der sich in den Besitz menschenverachtender und erniedrigender Bilder setze, zeige, dass er nicht über den gebotenen Mindestrespekt vor der menschlichen Integrität verfüge. Das Sich-Verschaffen kinderpornografischer Darstellungen stoße bei der Bevölkerung auf keinerlei Verständnis, weil bekannt sei, dass wehrlose Kinder durch das Handeln skrupelloser Geschäftemacher lebenslangen psychischen und körperlichen Schäden ausgesetzt seien.

Der Beamte habe mit seinem Verhalten erhebliche Persönlichkeitsmängel mit der Folge einer nachhaltigen Ansehensschädigung bewiesen und das Vertrauen, das der Dienstherr und die Öffentlichkeit in seine Selbstbeherrschung, Zuverlässigkeit und moralische Integrität setzten, von Grund auf erschüttert oder gar zerstört. Ein derartiges Fehlverhalten rechtfertige nur die Entfernung aus dem Dienst.

Urteil vom 20.08.2009, Az.: 10 L 4/08

Quelle: Pressemitteilung des OVG Magdeburg v. 01.09.2009

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