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Kategorie: Onlinerecht

Artikel 29-Datenschutzgruppe: Recht auf Vergessen gilt weltweit - Google soll Links überall löschen

Die Artikel 29-Datenschutzgruppe fordert in einer aktuellen Stellungnahme, dass das "Recht auf Vergessen", das der EuGH vor kurzem <link http: www.dr-bahr.com news google-zur-loeschung-personenbezogener-daten-aus-such-index-verpflichtet.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.05.2014 - Az.: C-131/12) festgestellt hat, weltweit gilt und den Suchmaschinenbetreiber Google damit aufgefordert, die Links nicht nur in Europa zu löschen.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe ist das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes und setzt sich u.a. Vertretern der jeweils nationalen Datenschutzbehörden zusammen. Das Gremium kann keine verbindlichen Entscheidungen treffen, sondern kann lediglich Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben.

In ihrer <link http: ec.europa.eu justice data-protection article-29 press-material press-release art29_press_material _blank external-link-new-window>aktuellen Stellungnahme fordert die Datenschutzgruppe nun, dass sämtliche Suchmaschinen-Betreiber etwaige Links nicht nur in innerhalb der EU löschen, sondern weltweit. Bislang beseitigt Google etwaige beanstandete Treffer nur in Europa, in den USA können hingegen sämtliche Treffer noch eingesehen werden.

Eine solche Beschränkung sei untauglich, so das Gremium:

"The WP29 considers that in order to give full effect to the data subject’s rights as defined in the Court’s ruling, de-listing decisions must be implemented in such a way that they guarantee the effective and complete protection of data subjects’ rights and that EU law cannot be circumvented. In that sense, limiting de-listing to EU domains on the grounds that users tend to access search engines via their national domains cannot be considered a sufficient means to satisfactorily guarantee the rights of data subjects according to the ruling. In practice, this means that in any case de-listing should also be effective on all relevant .com domains.

Under EU law, everyone has a right to data protection. In practice, DPAs will focus on claims where there is a clear link between the data subject and the EU, for instance where the data subject is a citizen or resident of an EU Member State."

Google hat bis dato eine solche weltweite Löschung ausdrücklich abgelehnt.

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