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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Google Deutschland ist nicht haftbar für rechtswidrige Suchergebnisse auf google.de

Google Deutschland ist nicht haftbar für rechtswidrige Suchergebnisse auf google.de. Vielmehr ist die Muttergesellschaft, die Google Inc. in den USA, hierfür verantwortlich <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-verantwortlichkeit-von-google-deutschland-fuer-verbotene-suchergebnisse-auf-google-de-landgericht-berlin-20140821 _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 21.08.2014 - Az.: 27 O 293/14).

Der Kläger wollte die Löschung eines bestimmten Suchergebnisses aus dem Google-Index, da der angezeigte Online-Bericht ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Er berief sich dabei auf die kürzlich ergangene Entscheidung des EuGH zum Recht auf Vergessen <link http: www.dr-bahr.com news google-zur-loeschung-personenbezogener-daten-aus-such-index-verpflichtet.html _blank external-link-new-window>(EuGH, Urt. v. 13.05.2014 - Az.: C-131/12).

Er machte daher seinen Löschungsanspruch gegen die Google Germany GmbH (Google Deutschland) geltend. Als diese nicht reagierte, erwirkte er eine einstweilige Verfügung. Hiergegen ging nun Google Deutschland vor und berief sich darauf, dass es gar nicht verantwortlich sei.

Das LG Berlin folgte dieser Ansicht und hob die erlassene einstweilige Verfügung wieder auf.

Google Deutschland sei nicht Betreiberin der Suchportale, sondern biete nur die Vermittlung des Verkaufs von Onlinewerbung und von sonstigen Produkten und Leistungen an, so die Richter. Verantwortlich sei alleine der Mutterkonzern in den USA, die Google Inc.

Dies ergebe sich zum einen aus den WHOIS-Daten bei der DENIC, zum anderen aus dem Impressum auf google.de.

Auch datenschutzrechtlich ergebe sich aufgrund des "Recht auf Vergessen"-Urteils des EuGH nichts anderes. Allein Verantwortliche iSd. BDSG sei Google Inc.

Der EuGH habe in seiner Entscheidung eben gerade nicht festgestellt, dass die Google Spain SL die personenbezogenen Daten der Suchmaschine verarbeite, sondern vielmehr, dass die Verarbeitung der Daten durch die Google Inc. als der hierfür Verantwortlichen “im Rahmen der Tätigkeiten” der Google Spain SL erfolge, was dazu führe, dass die Google Spain SL eine Niederlassung der Google Inc. darstelle.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Immer wieder scheitern Klagen, weil die falschen Verantwortlichen in Anspruch genommen werden. Es muss nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung der Mutterkonzern in den USA in Anspruch genommen werden.

So haftet Google Deutschland z.B. nicht als Mitstörer bei AdWords Markenverletzungen <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile oberlandesgericht-hamburg-20060504 _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 04.05.2006 - Az.: 3 U 180/04), da Google Inc. die AdWords-Tätigkeiten betreibe. Auch das AG Halle hat eine Verantwortlich von Google Deutschland für Rechtsverletzungen auf Blogger.com <link http: www.dr-bahr.com news google-deutschland-haftet-nicht-fuer-rechtsverletzungen-auf-bloggercom.html _blank external-link-new-window>abgelehnt.

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