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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Auch DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein

In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile auch-din-normen-koennen-urheberrechtlich-geschuetzt-sein-landgericht-hamburg-20150331 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.03.2015 - Az.: 308 O 206/13) noch einmal darauf hingewiesen, dass auch DIN-Normen urheberrechtlichen Schutz genießen können, wenn sie die allgemeinen urheberrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der Betreiber der Webseite "law.resource.org" stellte den Inhalt von 56 DIN-EN-Normen zum Download auf seiner Webseite für die Öffentlichkeit bereit. Die Klägerin sah hierdurch ihre Rechte verletzt und klagte wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte.

Die Richter sehen in den Werken urheberrechtlich geschützte Sprachwerke.

Bei technischen Darstellungen komme ein Schutz dann in Frage, wenn sich der Inhalt nicht bloß auf die technischen Gegebenheiten begrenze, sondern vielmehr eine eigene, individuelle Darstellungsweise wähle. Dies sei hier der Fall.

Der urheberrechtliche Schutz entfalle auch nicht durch <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __5.html _blank external-link-new-window>§ 5 UrhG, wonach amtliche Werke ausgenommen seien. Denn bei den DIN-Normen handle es sich um keine gesetzlichen Bestimmungen und somit auch um keine amtlichen Werke.

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