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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Auch DIN-Normen sind urheberrechtlich geschützt

Auch DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein, wenn die sie die allgemeinen urheberrechtlichen Voraussetzungen erfüllen <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrechtliche-vermutungswirkung-eines-am-werk-angebrachten-copyright-vermerks-oberlandesgericht-hamburg-20170727 _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 27.07.2017 - Az.: 3 U 220/15 Kart).

Der Betreiber der Webseite "law.resource.org" stellte den Inhalt von 56 DIN-EN-Normen zum Download auf seiner Webseite für die Öffentlichkeit bereit. Die Klägerin sah hierdurch ihre Rechte verletzt und klagte wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte.

In der 1. Instanz bejahte das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile auch-din-normen-koennen-urheberrechtlich-geschuetzt-sein-landgericht-hamburg-20150331 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 31.03.2015 - Az.: 308 O 206/13) den urheberrechtlichen Schutz für die Unterlagen. 

Dieser Ansicht schloss sich das OLG Hamburg nun im Rahmen der Berufung an.

Die Beklagte hatte in der 2. Instanz umfangreich verfassungs- und kartellrechtliche Bedenken geäußert. Insbesondere hatte sie beanstandet, dass durch den Urheberschutz die Klägerin ein Monopol erhalte.

All diese Argumente überzeugten das OLG Hamburg nicht. Es sei zwar richtig, das durch den urheberrechtlichen Schutz an den DIN-Normen die Klägerin über eine monopolartige Stellung verfüge. Jedoch werde diese Stellung nicht ausgenutzt, z.B. durch die Erhebung von unangemessenen Verkaufspreisen.

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