Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Kleve: Auf außerordentlich hohe Gebühren für Auslands-Netz muss Flatrate-Kunde hingewiesen werden

Ein Telekommunikationsunternehmen muss seine Flatrate-Kunden darauf hinweisen, dass durch die Nutzung eines ausländischen Netzes außergewöhnlich hohe Gebühren anfallen können. Wird die vereinbarte Flatrate massiv überschritten, kann das Unternehmen beispielsweise eine SMS oder Mail schicken und den Kunden hierüber informieren. Dies gilt umso mehr, wenn der Kunde in einem grenznahen Gebiet wohnt <link http: www.online-und-recht.de urteile telekommunikationsunternehmen-muss-flatrate-kunden-auf-hohe-gebuehren-fuer-auslaendisches-netz-hinweisen-2-o-9-11-landgericht-kleve-20110615.html _blank external-link-new-window>(LG Kleve, Urt. v. 15.06.2011 - Az.: 2 O 9/11).

Bei dem Kläger handelte es sich um ein Telekommunikationsunternehmen, welches mit dem Beklagten einen Flatrate-Vertrag geschlossen hatte. Nachdem die Kosten für einen bestimmten Zeitraum die eigentliche Flatrate massiv überschritten hatten, weigerte sich der Beklagte diese Summe von mehr als 7.000,- EUR zu begleichen.

Der Kläger erklärte, dass der Beklagte, der in einem grenznahen Gebiet wohne, in erheblichem Maße ein ausländisches Netz für seine Gespräche genutzt habe. Daher seien die Kosten "explodiert". Dies bestreitet der Beklagte. Zudem behauptet er, dass der Kläger ihn über diesen Umstand nicht ausreichend informiert habe.

Der Beklagte erhielt weitgehend Recht und musste die angefallenen Entgelte nicht begleichen.

Es führte in seiner Begründung aus, dass es grundsätzlich unerheblich sei, ob der Beklagte tatsächlich im Ausland gewesen sei während der Gespräche oder ob er aufgrund seines grenznahen Wohnortes das ausländische Netz benutzt habe. Denn das Telekommunikationsunternehmen sei in jedem Fall verpflichtet gewesen, den Beklagten über die extrem hohen Gebühren des Auslandsnetzes aufzuklären.

Dies erschließe sich für einen durchschnittlichen Verbraucher nicht ohne weiteres. Es wäre für das Telekommunikationsunternehmen recht einfach möglich, die Kunden bei Überschreitung ihrer Flatrate zu warnen und ihnen per SMS oder Mail mitzuteilen, dass die Höchstgrenze der Flatrate überschritten sei. So könnten sie sich bei weiteren Gesprächen auf die Kosten einstellen.

 

Rechts-News durch­suchen

08. Juli 2026
Wer Spirituosen mit Holzspänen veredelt statt sie in Holz-Fässern reifen zu lassen, darf sie nicht als Whisky oder Single Malt vermarkten.
ganzen Text lesen
07. Juli 2026
Nach einem Hack scheitert eine Klage auf DSGVO-Schadensersatz, weil die Schutzmaßnahmen des Unternehmens objektiv ausreichten.
ganzen Text lesen
06. Juli 2026
Wer auf Amazon nach einem Produktwechsel weiterhin alte Kundenbewertungen für das neue Angebot nutzt, betreibt irreführende Werbung und muss dies…
ganzen Text lesen
03. Juli 2026
Wer als Händler Produktfotos einfach weiterverwendet, ohne die Rechtekette zu prüfen, haftet für die unberechtigte Nutzung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen