Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Ausreichende Unterscheidungskraft für Markeneintragung "In Kölle jebore"

Dem Ausspruch "In Kölle jeborn" kommt für die Bereiche Glaswaren und Textilien eine ausreichende Unterscheidungskraft zu, so dass er als Marke schutzfähig ist <link http: www.online-und-recht.de urteile in-koelle-jebore-ist-als-marke-fuer-kleidung-und-glas-eintragbar-27-w-pat-250-09-bundespatentgericht--20100115.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 15.01.2010 - Az.: 27 W (pat) 250/09).

Im Rheinland handle es sich zwar um eine recht gebräuchliche Aussage, die bundesweit bekannt sei.

Gleichwohl komme ihm die notwendige Unterscheidung zu, denn hinsichtlich der begehrten Warenbereiche (Glaswaren und Textilien) stehe nicht der beschreibende Vordergrund.

Insofern sei die Marke eintragungsfähig.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen