Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Aussage von Unternehmen zur Rechtslage bei Kauf gebrauchter Software zulässig

Ein Software-Unternehmen darf in einer Nachricht an seine Kunden sich über die Rechtswidrigkeit von gebrauchter Software auslassen, so dass OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile unternehmen-darf-sich-zur-rechtmaessigkeit-der-weitergabe-von-software-aeussern-i-20-u-89-09-oberlandesgericht-duesseldorf-20090901.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.09.2009 - Az.: I-20 U 89/09).

Die Beklagte, eine FIrma, die neue, lizensierte Software-Produkte veräußerte, schrieb in einer E-Mail an ihre Kunden hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von gebrauchter Software:

"Hier hat der Gesetzgeber eine klare Richtlinie vorgegeben und die Weitergabe von Software von der Genehmigung durch den Rechteinhaber abhängig gemacht."

Die Klägerin vertrieb gebrauchte Software und sah sich durch diese Äußerung in ihren Rechten verletzt. Sie klagte auf Unterlassung.

Zu Unrecht wie die Düsseldorfer Richter nun entschieden.

Bei der Äußerung der Beklagten handle es sich um eine Meinungsäußerung, nicht eine Tatsachenbehauptung. Denn die Erklärung spiegele lediglich die subjektive Rechtsauffassung der betroffenen Firma wieder, ohne dass eine Behauptung aufgestellt werde, die objektiv einem Beweis zugänglich sei.

Die Meinungsäußerung sei zulässig, da sie nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreite. Der Satz sei so zu verstehen, dass er lediglich als allgemeiner Hinweis sei, beim Erwerb von gebrauchter Software im Zweifelsfall juristischen Rat einzuholen.

Rechts-News durch­suchen

11. September 2024
Irreführende Werbeaussagen zu Vitamin-D- und Calcium-Bedarf bei Kindermilch, da der tatsächliche Bedarf pro Körpergewicht nicht klar kommuniziert…
ganzen Text lesen
09. September 2024
Wer seine Wettbewerbsansprüche "verkaufen" will, handelt rechtsmissbräuchlich und verliert das Recht, Verstöße zu verfolgen.
ganzen Text lesen
05. September 2024
Schweigt ein Kunde auf ein Angebot zur Vertragserweiterung, darf der Vertragspartner die Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern.
ganzen Text lesen
04. September 2024
Die Werbung eines Heilpraktikers, die suggeriert, dass auch jahrelange Schmerzen durch seine Behandlung geheilt werden können, ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen