Der Domain-Name "bayerische-spielbank.de" ist irreführend, wenn es sich bei der Webpräsenz nicht um den offiziellen Webauftritt der Spielbanken in Bayern, sondern lediglich um die Parking-Seite eines privaten Dritten handelt <link http: www.online-und-recht.de urteile bayerischespielbank-de-erweckt-eindruck-offizieller-webpraesenz-29-u-259-10-oberlandesgericht-muenchen-20101028.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 28.10.2010 - Az.: 29 U 259/10).
Die Richter erklärten, dass der durchschnittliche Verbraucher annehmen würde, dass es sich bei der Domain "bayerische-spielbank.de" um die offizielle Seite der bayerischen Spielbanken handle.
Da der Inhaber aber tatsächlich eine private Person sei, die auf der Domain Parking-Links platziert habe, liege eine wettbewerbswidrige Irreführung vor.