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Kategorie: Onlinerecht

Bayerischer Datenschutzbeauftragter: Bußgelder wegen datenschutzwidriger Übertragung von Kundendaten bei Unternehmensverkauf

Wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) weist in einer aktuellen <link https: www.lda.bayern.de lda datenschutzaufsicht lda_daten _blank external-link-new-window>Pressemitteilung darauf hin, dass es gegen zwei Unternehmen erhebliche Bußgelder verhängt hat, weil diese datenschutzwidrig Kundendaten im Rahmen eines Unternehmensverkaufs übertragen haben.

Aus der <link https: www.lda.bayern.de lda datenschutzaufsicht lda_daten _blank external-link-new-window>Pressemitteilung:

"Das BayLDA hat kürzlich im Falle einer datenschutzrechtlich unzulässigen Übertragung von E-Mail-Adressen von Kunden eines Online-Shops im Zuge eines Asset Deals Geldbußen in fünfstelliger Höhe sowohl gegen das veräußernde als auch gegen das erwerbende Unternehmen festgesetzt.

„Bei Asset Deals werden personenbezogene Kunden- daten bisweilen unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht veräußert. Um die Sensibilität der Unternehmen zu erhöhen, werden wir in auch in weiteren geeigneten Fällen dieser Art Verstöße mit Geldbußen ahnden.“ so Thomas Kranig, Präsident des BayLDA. (...)

„Unternehmen und auch Insolvenzverwalter müssen sich bewusst machen, dass personenbezogene Kunden- daten nicht wie eine beliebige Ware veräußert werden dürfen. Vielmehr ist dies nur unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Voraussetzungen erlaubt.“, so der Präsident des BayLDA, Thomas Kranig. (...)

Offensichtlich wird bei Unternehmensveräußerungen in der Form des Asset Deals in der Praxis immer wieder dagegen verstoßen. Dies belegen die regelmäßig beim BayLDA eingehenden Beschwerden Betroffener, die z.B. E-Mail-Werbung von einem ihnen bisher unbekannten Unternehmen erhalten haben. Im Beschwerdever- fahren ergibt in solchen Fällen häufig, dass das werbende Unternehmen die Kundendaten im Zuge eines Asset Deals erworben hat."

Sprechen Sie uns an, wenn Sie rechtskonform Adressen erwerben oder verkaufen wollen. RA Dr. Bahr ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Autor des Standardwerkes <link http: www.gewerblicher-adresshandel.de _blank external-link-new-window>"Recht des Adresshandels".

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