Nach Meinung der Kölner Richter hat die Smartbook AG den alleinigen Anspruch auf den Begriff "Smartbook" im Bereich Computer und Notebooks, da sie über eine entsprechende Markeneintragung verfügt <link http: www.online-und-recht.de urteile qualcomm-darf-nicht-den-namen-smartbook-verwenden-31-o-482-09-landgericht-koeln-20090813.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Beschl. v. 13.08.2009 - Az.: 31 O 482/09).
Die deutsche Firma hat daher gegen den Notebook-Hersteller Qualcomm aus den USA eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirkt. Ob Qualcomm Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat bzw. einlegen wird, ist derzeit unklar.