Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Begriffs-Verwendung auf Hang-Tags bei Bekleidungsstücken keine Markenverletzung

Wird auf den Anhängern von Bekleidungsstücken (sog. Hang-Tags) eine Zeichenfolge benutzt, scheidet eine Markenverletzung aus, da darin nicht zwingend ein betrieblicher Herkunftshinweis gesehen werden kann <link http: www.online-und-recht.de urteile wann-eine-markenmaessige-benutzung-bei-einem-t-shirt-anhaenger-vorliegt-oberlandesgericht-frankfurt_am-20160915 _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 15.09.2016 - Az.: 6 W 95/16).

Die Klägerin beanstandete die Benutzung des Begriffs "THINK" bzw. "THINK GREEN" auf Hang-Tags von Bekleidungsstücken der Beklagten, da sie ihre Markenrechte verletzt sah. Sie ging daraufhin gerichtlich gegen die Beklagte vor.

Das OLG Frankfurt a.M. lehnte den Anspruch ab.

Es fehle an der markenmäßigen Benutzung der Zeichenfolge. Auch wenn Hang-Tags häufig für die Wiedergabe von Marken genutzt würden, lasse sich daraus nicht zwingend der Rückschluss ziehen, dass stets und immer darin ein betrieblicher Herkunftshinweis liege.

Im vorliegenden Fall könne der Hinweis "THINK GREEN" auch als Hinweis auf die Umweltverträglichkeit des Kleidungsstücks verstanden werden. Hierfür bespreche insbesondere, dass auf der Innenseite des aufklappbaren Hang-Tags auf die Herstellung des Leders mit pflanzlichen Gerbstoffen und die chromfreie Gerbung hingewiesen werde,

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
"Easyprep" bleibt für Bau- und Malerprodukte ohne Markenschutz, weil Kunden den Begriff nur als "einfache Vorbereitung" verstehen.
ganzen Text lesen
31. März 2026
Eine Marke mit erfundener Jahreszahl kann irreführend sein, wenn sie fälschlich Tradition, Prestige und besondere Qualität suggeriert.
ganzen Text lesen
16. März 2026
Es kann verhältnismäßig sein, nachgeahmte, markenverletzende Porsche-Fahrzeuge vollständig vernichten zu müssen.
ganzen Text lesen
09. März 2026
Ein Mitbewerber kann Markenverletzungen eines Konkurrenten nicht über das Wettbewerbsrecht verfolgen, sondern nur der Markeninhaber selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen