Das LG Berlin <link http: www.affiliateundrecht.de lg-berlin-affiliate-traegt-beweislast-im-falle-von-missbrauch-28-o-321-08.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 15.10.2009 - Az.: 28 O 321/08) hat entschieden, dass im Falle eines Provisions-Missbrauch den Affiliate die Beweislast für die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung trifft.
Der Affiliate klagte seine Provision ein. Das verklagte Affiliate-Netzwerk verweigerte die Auszahlung, da es einen Missbrauch durch vorgetäuschte Anmeldungen annahm. Es verwies auf seine AGB, wonach im Falle eines Missbrauchs den Affiliate die Beweislast treffe, dass alles einwandfrei abgerechnet wurde.
Die Berliner Richter wiesen die Klage ab und gaben somit dem Affiliate-Netzwerk Recht.
Die vertragliche Regelung sei wirksam, da sie den Affiliate nicht unangemessen benachteilige.
Selbst wenn man die Bestimmung für unangemessen halte, ändere dies nichts an der rechtlichen Bewertung, so das Gericht. Denn das verklagte Affiliate-Netzwerk habe umfangreich und substantiiert Nachweise für den Missbrauch vorgelegt.
In einem solchen Fall treffe den Affiliate die Pflicht, das Gegenteil nachzuweisen. Dieser Verpflichtung sei der Kläger nicht nachgekommen. Vielmehr habe sich der Vortrag in allgemeinen Aussagen erschöpft, die völlig unzureichend gewesen seien.