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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Bei Vertragsstrafen aus Wettbewerbsrecht gilt auch der fliegende Gerichtsstand

Nach Ansicht des LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile fliegender-gerichtsstand-gilt-auch-bei-vertragsstrafe-klagen-landgericht-frankfurt_am-20160210 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.02.2016 - Az.: 2-06 O 344/15) gilt auch für Klagen auf Zahlung von Vertragsstrafen der fliegende Gerichtsstand.

Der Schuldner hatte in der Vergangenheit wegen Wettbewerbsverstößen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Als er aktuell diese nicht einhielt, klagte der Gläubiger auf Zahlung einer Vertragsstrafe.

Die Frage, welches Gericht örtlich für diese Ansprüche zuständig ist, ist umstritten und höchstrichterlich bislang nicht geklärt. Nach der einen Ansicht soll das Gericht am Sitz des Schuldners ausschließlich zuständig sein. Nach der anderen Meinung gelten die allgemeinen UWG-Grundsätze, d.h der Gläubiger kann sich den Gerichtsstand aussuchen (sog. fliegender Gerichtsstand).

Das LG Frankfurt a.M. schlioss sich nun dieser zweiten Ansicht an und bejahte den fliegenden Gerichststand.

Die gesetzlichen UWG-Regelungen seien weit auszulegen, so dass auch Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe hierunter fallen würden.

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