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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Benutzerprofil auf Facebook und Mypspace verletzt keine Markenrechte

Das KG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile verwendung-von-geschuetzten-namen-in-facebook-benutzerprofil-keine-markenverletzung-5-w-71-11-kammergericht-berlin-20110401.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 01.04.2011 - Az.: 5 W 71/11) hat entschieden, dass die Verwendung eines fremden Namens in einem Facebook- oder Myspace-Benutzerprofil keine Markenverletzung darstellt.

Bei dem Kläger handelte es sich einen Kinobetreiber, dessen Kino den Namen "Delphi" trug. Dieser wandte sich gegen die Beklagten, welche auf Facebook und MySpace ein Benutze-Profile eingerichtet hatten. Die Konten waren auf die Namen "Ehemaliges Stummfilmkino Delphi Weißen Berlin" registriert.

Sowohl auf diesen Webseiten als auch auf einer eigenen Domain wurden Veranstaltungen unter diesem Namen "Delphi" beworben. Die Events und Filmaufführungen fanden in einem historische bedeutsamen Gebäude statt, in dem bis ins Jahr 1959 ein Kino namens "Delphi" beherbergt war.  Der Kläger sah in der Nutzung des Begriffs "Delphi" eine Markenverletzung und klagte.

Das KG Berlin lehnte einen Anspruch ab.

Es führte in seiner Begründung aus, dass die Beklagten trotz des verwechslungsfähigen Begriffs "Delphi" nicht die Markenrechte des Klägers verletzten. Es sei offensichtlich, dass die Bezeichnung sich auf das historische Gebäude und die jahrelange Nutzung als Kino bis zum Jahr 1959 beziehe. Sowohl auf den Internetseiten als auch auf den Facebook und MySpace-Profilen werde ausführlich erläutert, dass es sich um ein ehemaliges Kino mit besonderer Geschichte handle.

Insofern werde "Delphi" nicht unredlich seitens der Beklagten benutzt. Sie hätten vielmehr lediglich das Ziel, über das Gebäude, die Historie und die architektonisch wertvollen Besonderheiten aufmerksam machen und diese durch die Namensnennung wieder aufleben lassen. Hieran bestehe auch für die Allgemeinheit ein schützenswertes Interesse. 

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Konstellation, die das KG Berlin zu beurteilen hatte, betrifft einen besonderen Einzelfall und kann nicht als generelle Entwarnung in puncto Markenverletzungen bei Benutzerprofilen (Foren, Facebook, Myspace a.a.) herhalten.

Es sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen das Gericht einen Kennzeichenverstoß bejaht hätte.

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