Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Benutzung eines Domain-Namens kann markenrechtlichen Kennzeichenschutz begründen

Die Benutzung eines Namens als Domain-Name kann markenrechtlichen Kennzeichenschutz begründen, wenn der Verkehr darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (BGH, Beschl v.  02.06.2022 - Az.: I ZR 154/21).

Die Klägerin hat einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Die Vorinstanzen lehnten das Begehren ab, da der maßgebliche Begriff nicht als Unternehmenskennzeichen geschützt sei.

Der BGH hob diese Entscheidung auf und stellte klar, dass die Vorinstanz übersehen habe, dass ein solcher Umstand sich auch aus der Nutzung als Domain ergeben könne:

"In der Benutzung eines Domainnamens kann eine kennzeichenmäßige Verwendung liegen, wenn der Verkehr darin keine bloße Adressbezeichnung, sondern den Hinweis auf das Unternehmen oder auf die betriebliche Herkunft von Waren oder Dienstleistungen sieht. Domainnamen, die zu einer aktiven, im geschäftlichen Verkehr verwendeten Homepage führen, kommt in der Regel neben der Adressfunktion eine kennzeichnende Funktion zu (...).

Danach ist es nicht ausgeschlossen, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des Vortrags zur Domain (...) der Klägerin zu dem Schluss gekommen wäre, auch (...) in Alleinstellung diene als Hinweis auf den Geschäftsbetrieb der Klägerin im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG. Es ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass eine solche Annahme auch zu einer anderen Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG geführt hätte."

Rechts-News durch­suchen

12. Juni 2026
Unberechtigte Patentmeldungen an Online-Plattformen, die zur Sperrung führen, lösen wie eine Schutzrechtsverwarnung Schadensersatz aus.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen