Ein Online-Händler kann einen Wertersatzanspruch in Höhe von 100% des Kaufpreises geltend machen, wenn der Kunde die Ware (hier: eine Fototapete) vollkommen beschädigt zurück gibt <link http: www.online-und-recht.de urteile haendler-hat-fernabsatzrechtlichen-wertersatzanspruch-bei-rueckgabe-kaputter-fototapete-41-c-461-10-amtsgericht-cottbus-20110210.html _blank external-link-new-window>(AG Cottbus, Urt. v. 10.02.2011 - Az.: 41 C 461/10).
Der Kläger verlangte die Rückzahlung seines Kaufpreises. Er hatte im Internet bei dem Beklagten eine Fototapete bestellt, später sich jedoch anders entschieden und von seinem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Der Beklagte verweigerte die Rückzahlung.
Das AG Cottbus gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab.
Zwar stünde einem Verbraucher im Falle der Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufs die Rückerstattung des Kaufpreises zu.
Hier habe der verklagte Unternehmer jedoch aufrechnen dürfen. Der Beklagte habe anhand einer Vielzahl von Fotografien substantiiert nachweisen können, dass die vom Kläger zurückgesandten Fototapete unbrauchbar gewesen sei. Ein Weiterverkauf sei aufgrund der massiven Beschädigungen durch fehlerhaftes Einpacken der Tapete unmöglich gewesen.
Insofern stehe dem Beklagten ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100% des Kaufpreises zu, mit dem er gegen die Forderung des Klägers aufrechnen dürfe.