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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung "Online-Branchenbuch" nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Die Bezeichnung "Online-Branchenbuch" für ein Adress-Sammelwerk ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt, so das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile werbung-mit-bezeichnung-online-branchenbuch-muss-auf-moegliche-unvollstaendigkeit-hinweisen-oberlandesgericht-frankfurt-20100225.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.02.2010 - Az.: 6 U 237/08).

Der Kläger wandte sich gegen die Beklagte, die ein Adress-Sammelwerk herausgab. Im Internet bewarb sie es als Branchenbuch und bezeichnete es auch als "Online-Branchenbuch".

Die Frankfurter Richter wiesen die Klage ab.

Die Verwendung des Begriffes "Online-Branchenbuch" sei grundsätzlich geeignet, dem User den irreführenden Eindruck zu vermitteln, dass das bezeichnete Adress-Sammelwerk vollständig sei.

Von einem solchen Irrtum könne im vorliegenden Fall nicht ausgegangen werden, da die gesamte Gestaltung der Werbung und die Website hinreichend deutlich machen würden, dass auf die Vollständigkeit der Einträge kein Anspruch erhoben werde.


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