BGH bestätigt: Online-Rollenspiel "Runes of Magic": Unzulässige Werbung gegenüber Kindern

28.10.2014

Der BGH (Urt. v. 18.09.2014 - Az.: I ZR 34/12) hat seine Rechtsansicht bestätigt, dass dass der Anbieter Gameforge im Rahmen seines Online-Fantasy-Rollenspiels "Runes of Magic" nicht mit dem Slogan "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas" werben darf.

Der BGH hatte bereits in der Vergangenheit zu dieser Angelegenheit ein Versäumnisurteil erlassen (BGH, Urt. v. 17.07.2013 - Az.: I ZR 34/12). Gameforge hatte gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, so dass es nun zu dem vorliegenden Urteil kam.

Das Gericht bestätigt in der aktuellen Entscheidung vollumfänglich seine bisherigen Ansichten. Die Werbeaussage in dem Online-Rollenspiel "Runes of Magic"

"Pimp deinen Charakter-Woche (Überschrift)
Ist Dein Charakter bereit für kommende Abenteuer und entsprechend gerüstet?
Es warten tausendevon Gefahren in der weiten Welt von Taborea auf Dich und Deinen  Charakter.  Ohne  die  entsprechende  Vorbereitung  kann  die  nächste Ecke im Dungeon der letzte Schritt gewesen sein.
Diese Woche hast Du erneut die Chance Deinen Charakter aufzumotzen!
Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse "Etwas'"

Von Montag, den 20. April 17:00 bis Freitag, den 24. April 17:00 hast  du die Chance, Deinen Charakter aufzuwerten!"

ist eine unzulässige Werbung gegenüber Kindern nach Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs.3 UWG.

Zu den Gründen und zur Bewertung dieser Entscheidung verweisen wir auf unsere Anmerkungen v. 06.01.2014.