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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a.M.: Bonus-Gutscheine beim Ankauf gebrauchter Bücher wettbewerbswidrig

Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Buchhändler einen Bonus-Gutschein für neue Bücher beim Ankauf mehrerer gebrauchter Werke anbietet <link http: www.lareda.hessenrecht.hessen.de jportal portal t s15 page _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.01.2014 - Az.: 11 U 93/13).

Die Beklagte stellte als Buchhändlerin ihren Kunden für neue Büchern einen Bonus-Gutschein iHv. 5,- EUR zur Verfügung, wenn der Kunde mehrere gebrauchte Bücher gleichzeitig zum Ankauf anbot.

Das OLG Frankfurt a.M. hat dies als Verstoß gegen die Buchpreisbindung angesehen.

Zwar könne die Gewährung des Bonus-Gutscheins zulässig sein. Dies setze jedoch voraus, dass die Beklagte eine äquivalente Gegenleistung erhalte.

Eine solche sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Der einzige Vorteil, in dessen Genuß die Beklagte komme, sei, dass ihre Kunden mehrere gebrauchte Bücher gleichzeitig zum Ankauf anbieten würden.

Durch dieses parallele Anbieten werde sich zwar möglicherweise der Verwaltungsaufwand der Beklagten reduzieren. Jedoch habe sie nicht ausreichend vorgetragen, dass sie hierdurch genau 5,- EUR Kosten spare. Vielmehr habe sie zu dieser Ersparnis nichts weiter vorgetragen.

Insofern könne nicht von einem äquivalenten Gegenwert ausgegangen werden, so dass ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vorliege.

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