Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a.M.: Bonus-Gutscheine beim Ankauf gebrauchter Bücher wettbewerbswidrig

Es ist wettbewerbswidrig, wenn ein Buchhändler einen Bonus-Gutschein für neue Bücher beim Ankauf mehrerer gebrauchter Werke anbietet <link http: www.lareda.hessenrecht.hessen.de jportal portal t s15 page _blank external-link-new-window>(OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 28.01.2014 - Az.: 11 U 93/13).

Die Beklagte stellte als Buchhändlerin ihren Kunden für neue Büchern einen Bonus-Gutschein iHv. 5,- EUR zur Verfügung, wenn der Kunde mehrere gebrauchte Bücher gleichzeitig zum Ankauf anbot.

Das OLG Frankfurt a.M. hat dies als Verstoß gegen die Buchpreisbindung angesehen.

Zwar könne die Gewährung des Bonus-Gutscheins zulässig sein. Dies setze jedoch voraus, dass die Beklagte eine äquivalente Gegenleistung erhalte.

Eine solche sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar. Der einzige Vorteil, in dessen Genuß die Beklagte komme, sei, dass ihre Kunden mehrere gebrauchte Bücher gleichzeitig zum Ankauf anbieten würden.

Durch dieses parallele Anbieten werde sich zwar möglicherweise der Verwaltungsaufwand der Beklagten reduzieren. Jedoch habe sie nicht ausreichend vorgetragen, dass sie hierdurch genau 5,- EUR Kosten spare. Vielmehr habe sie zu dieser Ersparnis nichts weiter vorgetragen.

Insofern könne nicht von einem äquivalenten Gegenwert ausgegangen werden, so dass ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vorliege.

Rechts-News durch­suchen

17. Juli 2026
Wer Schuhe unter einem bestimmten Markennamen bewirbt, aber ein anders gebrandetes Produkt liefert, handelt irreführend und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
15. Juli 2026
Eine AGB-Klausel, die es dem Mobilfunkanbieter Telefónica Verträge mit einer Mindestlaufzeit jederzeit vorzeitig einseitig zu kündigen, benachteiligt…
ganzen Text lesen
14. Juli 2026
Wer die Pflichtvorgaben der General Product Safety Regulation (GPRS) nicht einhält, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
09. Juli 2026
Hinweise wie „Stark nachgefragt" und „Überleg nicht zu lange" sind auf Online-Reiseportalen erlaubt, denn sie drängen Nutzer nicht in unzulässiger…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen