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Kategorie: Onlinerecht

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld iHv. 2 Mio. EUR wegen rechtswidriger Preisvorgaben im Online-Handel

Das Bundeskartellamt verhängt ein Bußgeld iHv. 2 Mio. EUR gegen einen Schulranzen-Anbieter wegen rechtswidriger Preisvorgaben u.a. im Online-Handel.

In der Pressemitteilung dazu heißt es:

"Das Bundeskartellamt hat gegen die Fond Of GmbH mit Sitz in Köln eine Geldbuße in Höhe von insgesamt rd. 2 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt.

Fond Of ist insbesondere im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Schulrucksäcken und Schultaschen der Marken „ergobag“ und „Satch“ tätig. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, mit ihm kooperierende Händler beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt zu haben. Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelt hat und einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019."

Vorgeworfen werden dem Unternehmen nicht erlaubte Vertriebs- und Preisabsprachen, insbesondere auch im Bereich des Internet:

"Das Unternehmen Fond Of und die beteiligten Händler waren sich darin einig, dass Fond Of-Produkte grundsätzlich zu dem Preis verkauft werden sollten, der von Fond Of als unverbindliche Preisempfehlung vorgegeben wurde.

Darüber hinaus war der Online-Handel jedenfalls bis zum Jahr 2016 nur einigen wenigen Händlern vorbehalten. Die Einhaltung der Preise und der Vorgaben für den Online-Vertrieb wurde von der Fond Of GmbH als auch von den beteiligten Händlern seit der Frühphase ihrer jeweiligen Geschäftsbeziehungen (beginnend mit März 2010) bis August 2018 regelmäßig kontrolliert und angemahnt, zum Teil noch bis zum Zeitpunkt der Durchsuchung im Januar 2019.

Bei Abweichungen intervenierte Fond Of und die angesprochenen Händler stellten das beanstandete Verhalten teilweise ab."

Laut Angaben des BKartA ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

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