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Kategorie: Onlinerecht

VG Köln: Bundesprüfstelle muss Indizierung von Rammstein-Musikalbum hinreichend begründen

Das Verbot der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hinsichtlich eines aktuelles Rammstein-Album ist rechtswidrig, wenn die Behörde bei ihrem Handeln nicht ausreichend die Kunstfreiheit mit berücksichtigt <link http: www.online-und-recht.de urteile indizierung-von-rammstein-album-muss-pruefstelle-ausreichend-begruenden-22-l-1899-09-verwaltungsgericht-koeln-20100531.html _blank external-link-new-window>(VG Köln, Beschl. v. 31.05.2010 - Az.: 22 L 1899/09).

Die Beklagte, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, beanstandete ein Musikalbum der Gruppe Rammstein. Das CD-Cover zeigte einen vermummten Mann, der eine auf seinen Knien liegende, nackte Frau schlagen wollte. Die Behörde erließ einen Bescheid, in dem sie der Klägerin mitteilte, dass die CD aufgrund des gewaltsamen Covers und aufgrund einzelner Liedpassagen jugendgefährdend sei und daher indiziert werde. 

Die Klägerin ließ sich dies nicht gefallen und zog vor Gericht.

Die Kölner Richter gaben der Klägerin Recht.

Die Beurteilung der CD sei nicht ausreichend begründet worden. Insbesondere sei nicht hinreichend die Kunstfreiheit berücksichtigt worden. Auch bei kritischen oder provozierenden Inhalten müsse eine Abwägung in jedem Einzelfall vorgenommen werden.

Das Amt habe einseitig zugunsten des Jugendschutzes bewertet, ohne überhaupt näher auf die Aspekte der Kunstfreiheit überhaupt einzugehen.

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