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Kategorie: Markenrecht

EuG: CANNABIS für Bier und andere Getränke als Marke nicht schutzfähig

Die Bezeichnung "CANNABIS" hat für Bier und andere alkoholische Getränke einen rein beschreibenden Charakter und kann daher nicht als Marke eingetragen werden, so das EuG <link http: www.online-und-recht.de urteile fuer-bier-kann-cannabis-nicht-als-marke-eingetragen-werden-t-234-06-europaeisches_gericht--20091119.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 19.11.2009 - Az.: T-234/06).

Es fehle die erforderlichen Unterscheidungskraft, denn der Begriff werde für Biere und andere alkoholische Getränke als beschreibend und nicht als Herkunftshinweis aufgefasst.

CANNABIS könne sowohl auf eine Hanfpflanze als auch auf ein Suchtmittel hinweisen. Hanf werde in vielen Lebensmitteln in geringen Konzentrationen verwendet, so auch in Bier und anderen Getränken.

Der Begriff CANNABIS sei dem Verkehr durch seine Präsenz in den Medien auch bekannt.

Es sei deshalb davon auszugehen, dass der Durchschnittsverbraucher bei Anblick alkoholischer Getränke mit der Bezeichnung CANNABIS diese sofort als Beschreibung eines Inhaltsstoffes der Getränke wahrnehmen werde.

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