Ein Cookie-Banner mit der Formulierung "Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie... zu" ist rechtswidrig (LG Köln, Beschl. v. 13.04.2021 - Az.: 31 O 36/21).
Die Antragsgegnerin betrieb eine Webseite und setzte dort einen Datenschutz-Hinweis mit folgender Formulierung ein:
"Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu."
Das LG Köln stufte dies als rechtswidrig ein.
Es handle sich um Klausel, die nicht mit § 15 Abs.3 TMG vereinbar sei, so das Gericht.
Es fehle an der notwendigen Einwilligung des betroffenen Users. Nach der Rechtsprechung des BGH sei die Gesetzesnorm dahingehend auszulegen, dass es bei der Erstellung von Nutzerprofilen für Werbezwecken einer ausdrücklichen Zustimmung bedürfe.
Hieran fehle es im vorliegenden Fall, denn in der bloßen Weiternutzung der Webseite könne keine konkludente Einwilligung gesehen werden.