Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Cookie-Banner "Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie... zu" ist rechtswidrig

Ein Cookie-Banner mit der Formulierung "Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie... zu"  ist rechtswidrig (LG Köln, Beschl. v. 13.04.2021 - Az.: 31 O 36/21).

Die Antragsgegnerin betrieb eine Webseite und setzte dort einen Datenschutz-Hinweis mit folgender Formulierung ein:

"Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu."

Das LG Köln stufte dies als rechtswidrig ein. 

Es handle sich um Klausel, die nicht mit § 15 Abs.3 TMG vereinbar sei, so das Gericht.

Es fehle an der notwendigen Einwilligung des betroffenen Users. Nach der Rechtsprechung des BGH sei die Gesetzesnorm dahingehend auszulegen, dass es bei der Erstellung von Nutzerprofilen für Werbezwecken einer ausdrücklichen Zustimmung bedürfe.

Hieran fehle es im vorliegenden Fall, denn in der bloßen Weiternutzung der Webseite könne keine konkludente Einwilligung gesehen werden.

Rechts-News durch­suchen

05. Januar 2026
Die Schufa muss laut VG Wiesbaden ihre Score-Berechnung gegenüber Betroffenen nachvollziehbar erklären, der Hessische Datenschutzbeauftragte muss dies…
ganzen Text lesen
05. Januar 2026
Eine Klage auf DSGVO-Schadenersatz gegen das Finanzamt ist nur zulässig, wenn zuvor außergerichtlich ein Antrag gestellt und abgelehnt wurde.
ganzen Text lesen
02. Januar 2026
Nicht jede Information mit Auswirkungen auf eine Person gilt als personenbezogen iSd. DSGVO. Entscheidend ist vielmehr, ob sie die Person…
ganzen Text lesen
30. Dezember 2025
Biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen ist ohne ausdrückliche Einwilligung datenschutzwiddrig und kann einen DSGVO-Schadensersatz begründen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen