Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Köln: Cookie-Banner "Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie... zu" ist rechtswidrig

Ein Cookie-Banner mit der Formulierung "Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie... zu"  ist rechtswidrig (LG Köln, Beschl. v. 13.04.2021 - Az.: 31 O 36/21).

Die Antragsgegnerin betrieb eine Webseite und setzte dort einen Datenschutz-Hinweis mit folgender Formulierung ein:

"Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu."

Das LG Köln stufte dies als rechtswidrig ein. 

Es handle sich um Klausel, die nicht mit § 15 Abs.3 TMG vereinbar sei, so das Gericht.

Es fehle an der notwendigen Einwilligung des betroffenen Users. Nach der Rechtsprechung des BGH sei die Gesetzesnorm dahingehend auszulegen, dass es bei der Erstellung von Nutzerprofilen für Werbezwecken einer ausdrücklichen Zustimmung bedürfe.

Hieran fehle es im vorliegenden Fall, denn in der bloßen Weiternutzung der Webseite könne keine konkludente Einwilligung gesehen werden.

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2024
Online-Plattformen (wie z.B. Facebook) dürfen nicht uneingeschränkt personenbezogene Daten zur zielgerichteten Werbung verwenden, auch wenn sensible…
ganzen Text lesen
04. Oktober 2024
Die Datenschutzkonferenz hat ihre Richtlinien zur Übertragung von Kundendaten bei Asset Deals überarbeitet und stiftet damit mehr Verwirrung als…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2024
Ein Social Media-Nutzer hat keinen Anspruch darauf, dass seine Daten ausschließlich in Europa gespeichert werden, wenn der Betreiber international…
ganzen Text lesen
30. September 2024
Die Irische Datenschutzbehörde hat Meta wegen unverschlüsselter Speicherung von Passwörtern eine DSGVO-Geldbuße von 91 Mio. Euro auferlegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen