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Kategorie: Onlinerecht

AG Düsseldorf: Copyright-Hinweis auf DVD reicht für Beweis für Rechteinhaberschaft nicht aus

Nach Ansicht des AG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.09.2014 - Az.: 57 C 425/14) reicht es für den Nachweis der Rechteinhaberschaft nicht aus, wenn ein entsprechender Copyright-Hinweis auf einer DVD vorhanden ist.

Das klägerische Inkassobüro machte gegen den Beklagten einen Schadenersatzanspruch wegen illegalem Filesharing geltend. Das Inkassobüro hatte sich den Anspruch abtreten lassen. Um die Rechteinhaberschaft nachzuweisen, berief sich die Klägerin u.a. auf den Copyright-Hinweis auf dem DVD-Cover.

Dies ließ das Gericht nicht ausreichen. Denn daraus ergebe sich nicht, ob dem dort Genannten einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte zustehen würden. Denn nur im letzteren Fall könnte die Klägerin die Rechtsverletzungen überhaupt verfolgen.

Das Gericht wies die Klage ab.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Eine erstaunliche Entscheidung. Anscheinend kennen weder das klägerische Inkassobüro noch das Gericht die Regelung des <link http: www.gesetze-im-internet.de urhg __10.html _blank external-link-new-window>§ 10 Abs.1 UrhG, wonach gilt:

"Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist."

Andernfalls hätte das Urteil nämlich anders ausfallen müssen.

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