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Kategorie: Onlinerecht

Datenschutzkonferenz (DSK) nimmt Stellung zur Facebook-Entscheidung des EuGH

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in einer aktuellen Entschließung Stellung genommen zur Facbeook-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 05.06.2018 - Az.: C-210/16).

Bereits die Überschrift zeigt, in welche Richtung das Dokument und die Interpretation geht:

"Die Zeit der Verantwortungslosigkeit ist vorbei: EuGH bestätigt gemeinsame Verantwortung von Facebook und Fanpage-Betreibern" 

Die DSK fasst die - aus ihrer Sicht - notwendigen To-Dos wie folgt zusammen:

- Wer eine Fanpage besucht, muss transparent und in verständlicher Form darüber informiert werden, welche Daten zu welchen Zwecken durch Facebook und die Fanpage-Betreiber verarbeitet werden. Dies gilt sowohl für Personen, die bei Facebook registriert sind, als auch für nicht registrierte Besucherinnen und Besucher des Netzwerks.

- Betreiber von Fanpages sollten sich selbst versichern, dass Facebook ihnen die Informationen zur Verfügung stellt, die zur Erfüllung der genannten
Informationspflichten benötigt werden.

- Soweit Facebook Besucherinnen und Besucher einer Fanpage durch Erhebung personenbezogener Daten trackt, sei es durch den Einsatz von Cookies oder vergleichbarer Techniken oder durch die Speicherung der IP-Adresse, ist rundsätzlich eine Einwilligung der Nutzenden erforderlich, die die Anforderung der DS-GVO erfüllt.

- Für die Bereiche der gemeinsamen Verantwortung von Facebook und FanpageBetreibern ist in einer Vereinbarung festzulegen, wer von ihnen welche Verpflichtung der DS-GVO erfüllt. Diese Vereinbarung muss in wesentlichen Punkten den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre Betroffenenrechte wahrnehmen können

Und ganz am Ende heißt es dann mit deutlichen Worten.

"Die deutschen Aufsichtsbehörden weisen darauf hin, dass nach dem Urteil des EuGH dringender Handlungsbedarf für die Betreiber von Fanpages besteht.

Dabei ist nicht zu verkennen, dass die Fanpage-Betreiber ihre datenschutzrechtlichen Verantwortung nur erfüllen können, wenn Facebook selbst an der Lösung mitwirkt und ein datenschutzkonformes Produkt anbietet, das die Rechte der Betroffenen wahrt und einen ordnungsgemäßen Betrieb in Europa ermöglicht."

Da ein erheblicher Teil der notwendig gewordenen Umsetzungshandlungen nicht ohne Mitiwirkung von Facebook möglich ist, ist ein rechtskonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage nach aktueller Sachlage unmöglich.

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