Das Service-Entgelt, das Eventim für den Verkauf Online-Tickets nimmt, ist rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile service-gebuehr-fuer-uebersendung-digitaler-eintrittskarten-rechtswidrig-oberlandesgericht-bremen-20170615 _blank external-link-new-window>(OLG Bremen, Urt. v. 15.06.2017 - Az.: 5 U 16/16).
Die verklagte Firma Eventim hatte u,a. folgende Regelungen in ihren AGB:
"1. Premiumversand inkl. Bearbeitungsgebühr: 29,90 EUR
2. ticketdirect - das Ticket zum Selbst-Ausdrucken Drucken sie sich ihr ticketdirect einfach und bequem selber aus! 2,50 EUR"
Wie schon die Vorinstanz bewertete nun auch das OLG Bremen beide Bestimmungen als unwirksam.
Premiumversand:
Diese Regelung verletze das gesetzliche Transparenzgebot. Denn hier würde die Kosten der Vermittlungsleistung in unzulässiger Weise auf den Kunden abgewälzt. Hierbei handle es sich um eine Leistung, die von der Beklagten überwiegend im eigenen Interesse vorgenommen werde.
ticketdirect:
Hier würdenEntgelte für eine Leistung in Rechnung gestellt, die Eventim so gar nicht erbringe. Denn die Übersendungder E-Mail mit dem entsprechenden Ticket sei Teil der vertraglichen Hauptleistungspflicht. Eine weitere, zusätzliche Leistung, die möglicherweise ein Extra-Entgelt rechtfertigen könnte, sei nicht ersichtlich.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, es wurde die Revision zum BGH zugelassen.