Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Düsseldorf: Bezeichnung "Klinik" nur bei stationärer Behandlung erlaubt

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 09.09.2008 - Az.: I-20 U 168/07) hat entschieden, dass die Bezeichnung "Klinik" für einen Arzt nur dann erlaubt ist, wenn auch die Möglichkeit zur stationären Aufnahme besteht.

Der Beklagte führte eine Augenarztpraxis und verwendete den Begriff "Augenklinik". Er verfügte jedoch nur über ambulante Behandlungsmöglichkeiten.

Dies sahen die Düsseldorfer Richter als irreführende Werbung und somit als wettbewerbswidrig an.

Der Begriff "Klinik" werde von der breiten Öffentlichkeit gleichbedeutend mit Krankenhaus angesehen, so dass ein Patient erwarte, dass es auch die Möglichkeit der stationären Unterbringung gebe. Da der Beklagte lediglichüber einen Ruheraum, nicht jedoch über mit Betten ausgestattete Krankenzimmer verfüge, liege eine unzulässige Irreführung vor.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen