Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Werbeaussage "Hair Clinic" irreführend bei normaler Praxis-Ausstattung

Die Werbeaussage "Hair Clinic" ist irreführend, wenn das betroffene Unternehmen lediglich über eine normale Arzt-Praxis-Ausstattung verfügt. Der Verbraucher erwartet vielmehr eine in personeller und sachlicher Hinsicht deutlich bessere Ausstattung (LG Berlin, Beschl. v. 12.07.2018 - Az.: 52 O 135/18).

Die Beklagte warb mit den Aussagen "Hair Clinic" und "Clinic". Dies bewertete die Klägerin als irreführend, da das Unternehmen nur eine herkömmliche Praxis-Ausstattung besaß.

Das LG Berlin gab der Klägerin Recht.

Die Verwendung der Worte "Hair Clinic" und "Clinic" werde der durchschnittliche Verbraucher mit dem deutschen Begriff Klinik gleichsetzen und daher eine medizinische Versorgung erwarten, die über eine normale Arzt-Praxis hinausgehe. 

Es könne offenbleiben, ob der angesprochene Kunde zwingend erwarte, dass auch eine stationäre Aufnahme möglich sei oder ob nur notwendig sei, dass die betreffende EInrichtung in personeller, sachlicher und finanzieller Hinsicht besser ausgestattet sei.

Denn beide Voraussetzungen erfülle die Beklagte nicht, sodass eine irreführende Werbung vorliege.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen