Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Werbeaussage "Hair Clinic" irreführend bei normaler Praxis-Ausstattung

Die Werbeaussage "Hair Clinic" ist irreführend, wenn das betroffene Unternehmen lediglich über eine normale Arzt-Praxis-Ausstattung verfügt. Der Verbraucher erwartet vielmehr eine in personeller und sachlicher Hinsicht deutlich bessere Ausstattung (LG Berlin, Beschl. v. 12.07.2018 - Az.: 52 O 135/18).

Die Beklagte warb mit den Aussagen "Hair Clinic" und "Clinic". Dies bewertete die Klägerin als irreführend, da das Unternehmen nur eine herkömmliche Praxis-Ausstattung besaß.

Das LG Berlin gab der Klägerin Recht.

Die Verwendung der Worte "Hair Clinic" und "Clinic" werde der durchschnittliche Verbraucher mit dem deutschen Begriff Klinik gleichsetzen und daher eine medizinische Versorgung erwarten, die über eine normale Arzt-Praxis hinausgehe. 

Es könne offenbleiben, ob der angesprochene Kunde zwingend erwarte, dass auch eine stationäre Aufnahme möglich sei oder ob nur notwendig sei, dass die betreffende EInrichtung in personeller, sachlicher und finanzieller Hinsicht besser ausgestattet sei.

Denn beide Voraussetzungen erfülle die Beklagte nicht, sodass eine irreführende Werbung vorliege.

Rechts-News durch­suchen

24. Juni 2026
"Unlimited on Demand" täuscht Verbraucher, wenn zunächst nur begrenztes Datenvolumen verfügbar ist.
ganzen Text lesen
23. Juni 2026
Werbeposts in Social Media müssen bereits im Vorschaubild klar als Werbung erkennbar sein.
ganzen Text lesen
18. Juni 2026
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert und wartet, braucht meist einen Handwerksrolleneintrag, andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
ganzen Text lesen
17. Juni 2026
Bei Adventskalendern mit Erotik-Produkten reichen Materialangaben zur äußeren Schicht aus, wenn innere Bestandteile keinen Körperkontakt haben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen