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Kategorie: Onlinerecht

AG Frankfurt a.M.: Rechteinhaber DigiProtect darf Daten von ermittelter IP-Adresse verwenden

Das AG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile digiprotect-hat-anspruch-auf-schadensersatz-wegen-urheberrechtsverletzung-29-c-1957-08-86-amtsgericht-frankfurt_am_main-20090309.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.03.2009 - Az.: 29 C 1957/08-86) hat entschieden, dass der Firma DigiProtect in P2P-Tauchbörsen-Fällen ein Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten und auf Schadensersatz zusteht.

Die Klägerin, Rechteinhaberin an einem Musikwerk, nahm den Beklagten in Anspruch. Dieser hatte über eine Online-Tauschbörse Musik zum Download angeboten.

Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurde der Beklagte mittels der IP-Adresse identifiziert. Nach Einsicht in die Strafakten ging die Klägerin gerichtlich gegen den Rechtsverletzer vor.

Der Beklagte meinte, die Daten aus dem Strafverfahren dürften im Zivilprozess nicht verwertet werden, da sie einem Beweisverwertungsverbot unterlägen.

Dieser Ansicht hat das AG Frankfurt a.M. eine klare Absage erteilt.

Das rechtswidrigen Handeln des Beklagten sei ausreichend dargelegt und unter Zuhilfenahme der Auswertungsergebnisse der Staatsanwaltschaft dokumentiert, so die Juristen. Insofern könne sich der Beklagte nicht darauf stützen, dass ein Programm eingesetzt worden sei, welches "falsche IP-Adressen vorgaukle". Der Hinweis auf die Möglichkeit des Missbrauchs des Internetanschlusses durch Dritte seien rein spekulativer Natur und daher unbeachtlich.

Auch hätten die von den Strafverfolgungsbehörden ermittelten Informationen hätten verwendet werden dürfen. Denn die Mitteilung über den jeweiligen Nutzer der dynamischen IP-Adresse verletze weder das Grundrecht des Anschlussinhabers auf Wahrung des Post- und Fernmeldegeheimnisses noch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

 

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