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Kategorie: Wirtschaftsrecht

AG Hannover: Diskothekenbetreiber wegen Diskriminierung zu Schadensersatz verurteilt

Das Amtsgericht Hannover hat heute die Betreibergesellschaft einer hannoverschen Diskothek zur Zahlung von 1.000 € an einen abgewiesenen Gast verurteilt. Darüber hinaus wurde die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger künftig den Zutritt zu ihrer Diskothek zu versagen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe vorliegen, die in keinem Zusammenhang mit der ethischen Herkunft des Klägers stehen.

Für den Fall der Zuwiderhandlung hat das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € angedroht.

Das Gericht geht von einem Verstoß gegen §21 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Dem Kläger, einem Deutschen, der als Kind einer kurdischen Familie aus der Türkei nach Deutschland einwanderte, wurde am 14.1.2012 gegen 23.30 Uhr der Einlass in die Diskothek der Beklagten verweigert.

Die Beweisaufnahme ergab zur Überzeugung des Gerichts, dass die Zurückweisung erfolgte, da männliche Ausländer nicht in der Diskothek erwünscht seien. Während dem Kläger der Zutritt zur Diskothek verwehrt wurde, konnten zeitgleich Gäste ohne erkennbaren Migrationshintergrund die Diskothek betreten.

Dieses Verhalten stellt nach den Feststellungen des Gerichts eine Diskriminierung dar, die einen Schadensersatzanspruch auslöst. Das Gericht hält einen Betrag von 1.000 € für angemessen, um dem Kläger Genugtuung zu verschaffen. Daneben besteht ein Unterlassungsanspruch des Klägers für die Zukunft.

Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover v. 14.08.2013

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