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Kategorie: Onlinerecht

VG Wiesbaden: Durchgängige Videoüberwachung von Gerichtsgebäude unzulässig

Eine durchgängige Video-Überwachung eines Gerichtsgebäudes ist unzulässig, so das VG Wiesbaden <link http: www.datenschutz.eu urteile gerichtsgebaeude-darf-nicht-durchgaengig-videoueberwacht-werden-6-k-1063-09-verwaltungsgericht-wiesbaden-20100120.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 20.01.2010 - Az.: 6 K 1063/09).

Ein Gerichtsgebäude wurde durchgehend mit Videokameras überwacht. Ein Bürger sah sich hierdurch in seinen Rechten verletzt und klagte.

Zu Recht wie die Verwaltungsrichter entschieden.

In Deutschland herrsche der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit. D.h., jede Person dürfe an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung grundsätzlich als Zuschauer teilnehmen. Nur in einzelnen Ausnahmefällen bestünden Zugangshindernisse, z.B. bei Jugendstrafverfahren.

Durch die Installation der Kameras bestehe de Gefahr, dass der Bürger von dem Besuch einer Gerichtsverhandlung abgeschreckt werde. Die permanente Videoaufzeichnung bereite vielen ein Unbehagen. 

Dies führe im Zweifel dazu, dass ein potentieller Bürger von einem Gerichtsbesuch Abstand nehme. Hierdurch werde der Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit verletzt, so dass eine durchgehende Videoüberwachung rechtswidrig sei.

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