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Kategorie: Onlinerecht

OLG Brandenburg: eBay kann bei behauptetem Verstoß gegen VeRi-Programm Account sofort sperren

eBay ist berechtigt, den Account eines Händlers sofort zu sperren, wenn ein Dritter plausibel einen Verstoß gegen bestimmte Schutzrechte vorträgt <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.01.2017 - Az.: 6 W 95/16).

Im Rahmen eines Prozesskostenhilfe-Antrags verlangte der Kläger Schadensersatz von eBay wegen der sofortigen Schließung seines eBay-Accounts. Ein Dritter war damals an eBay herangetreten und hatte plausibel und mittels eidesstattlicher Versicherungen vorgetragen, dass seine Patentrechte verletzt seien. eBay berief sich dabei auf das VeRi-Programm und sperrte das Händler-Mitgliedskonto, ohne den Kläger vorher anzuhören.

Der Kläger gewann den Rechtsstreit gegen den Dritten, woraufhin eBay den Account wieder freigab. Nun verlangte der Kläger für die Zeit Schadensersatz von eBay aufgrund des eingetretenen Gewinnausfalls.

Dies lehnten die Richter ab.

eBay habe im vorliegenden Fall korrekt gehandelt, so die Robenträger. Denn sobald einem Plattform-Betreiber die Verletzung bestimmter Schutzrechte bekannt würden, träfen ihn bestimmte Handlungspflichten. eBay habe explizit für diese Fälle das VerRi-Programm entwickelt.

Es würde die zumutbaren Prüfpflichten von eBay überschreiten, wenn das Unternehmen in jedem Einzelfall in eine vertiefte Rechtsprüfung einsteigen müsste, um zu überprüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt seien oder nicht. eBay habe auch nicht leichtfertigt gehandelt, denn die Ansprüche des Dritten sei substantiiert vorgetragen und belegt worden.

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