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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Eilverfahren muss mit allem Nachdruck betrieben werden

Wird im Eilverfahren eine Fristverlängerung für eine Berufungsbegründung gewährt, so widerlegt die volle Ausnutzung dieser Frist die Dringlichkeit der Sache <link http: www.online-und-recht.de urteile entfall-der-dringlichkeit-bei-voller-ausnutzung-der-fristverlaengerung-im-einstweiligen-rechtsschutz-15-u-195-11-oberlandesgericht-koeln-20120119.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Beschl. v. 19.01.2012 - Az..: 15 U 195/11).

Im Wege der Berufung begehrte der Kläger den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Beklagten. Zur Begründung der Berufung wurde dem Kläger eine Fristverlängerung von einem Monat gewährt. Diesen Zeitraum nutze der Kläger bis zum letzten Tag aus.

Die Kölner Richter wies die Berufung zurück, denn es bestehe keine Eilbedürftigkeit mehr.

Es bestehe keine Eilbedürftigkeit mehr. Der Kläger hätte durch die volle Ausnutzung der Frist die Dringlichkeit seines Antrags selbst widerlegt.

Ein Eilverfahren müsse mit Nachdruck betrieben werden. Andernfalls sei die begehrte Anordnung für den Betroffenen eben nicht dringend. 

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