Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Eingeschränkte Telefon-Flatrate rechtswidrig

Das LG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-mit-telefon-flatrate-bei-tatsaechlicher-nutzung-2-06-o-173-08-landgericht-frankfurt_a_m-20080730.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.07.2008 - Az.: 2-06 O 173/08) hat entschieden, dass die Werbung mit einer Telefon-Flatrate irreführend ist, wenn ein Kunde aufgefordert wird, Telefongespräche zu reduzieren, weil er übermäßig viel gesprochen hat.

Das beklagte Telekommunikationsunternehmen hatte für seine Telefon-Flatrate mit nachfolgenden Slogans geworben:

"Egal wie viel Sie telefonieren"

"Endlos telefonieren"

"Festpreissurfen und Telefonieren mit voller Kostenkontrolle"

Als einige der Kunden dann diesen Tarif übermäßig nutzten, forderte der Anbieter die Nutzer auf, ihre Gespräche zu reduzieren oder einen Tarifwechsel vorzunehmen.

Die klagende Verbraucherschutz-Organisation sah darin eine Wettbewerbsverletzung.

Zu Recht wie die Frankfurter Richter entschieden. Das Unternehmen führe mit seiner Werbung die Verbraucher in die Irre. Eine Telefon-Flatrate sei gerade so konzipiert, dass der Kunde ein unbegrenztes Telefon-Volumen erhalte. Er könne - so lange er keine Sonderrufnummern anwähle oder das Mobilfunknetz und den Telefonanschluß nur privat nutze - beliebig lange telefonieren. Dies sei das wesentliche Merkmal einer Flatrate.

Diesen Eindruck erwecke die Beklagte selbst, so die Juristen, denn die Aussagen "Endlos telefonieren!" und "Egal wie viel Sie telefonieren!" untermauerten diese Erwartung.

Werde der Kunde dann aber später aufgefordert sein Gesprächsverhalten zu reduzieren oder den Tarif zu wechseln, so täusche das Unternehmen den Verbraucher über den Nutzungsumfang.

 

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen