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Kategorie: Onlinerecht

LG Würzburg: Eintrag in Internetforum wegen Vorwurf des Rechtsradikalismus nicht von Meinungsfreiheit gedeckt

In einem Internetforum darf der Vorwurf des Rechtsradikalismus gegenüber einem Dritten nicht erhoben werden, wenn die Aussagen sich lediglich auf Äußerungen in einem Zeitungsinterview beziehen und nicht erwiesen ist, dass die Interview-Aussagen tatsächlich rechtsradikalen Bezug aufweisen <link http: www.online-und-recht.de urteile vorwurf-des-rechtsradikalismus-in-online-forum-rechtswidrig-21-o-179-10-landgericht-wuerzburg-20100519.html _blank external-link-new-window>(LG Würzburg, Urt. v. 19.05.2010 - Az.: 21 O 179/10).

Der Beklagte äußerte sich über den Kläger, der ein Interview gegeben hatte, in einem Internet-Forum wie folgt:

"(…) es sich bei den superreichen Familien in Europa, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmen, zumeist um khasarische, also nicht semitische Juden handle."

Der Kläger sah sich hierdurch in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, weil ihm ein rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild unterstellt werde.

Die Würzburger Richter gaben dem Kläger Recht.

Die Äußerungen des Beklagten seien nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die Vorwürfe des Beklagten seien seine eigene Interpretation des Interviews, das der Kläger gegeben habe. Einen sachlichen Anknüpfungspunkt zu den klägerischen Äußerungen sei nicht erkennbar.  

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