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Kategorie: Onlinerecht

AG Kusel: Einzelverbindungsnachweis nach 4 Jahren nicht ausreichend für Beweis angeblicher Telefonate

Legt ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen einer Zahlungsklage erst nach Ablauf von 4 Jahren einen technischen Prüfbericht vor, so reicht dies nicht aus, um einen Anscheinsbeweis für die Richtigkeit der Telefonabrechnung zu begründen <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-anscheinsbeweis-fuer-angebliche-telefongespraeche-durch-einzelverbindungsnachweis-2-c-27-10-amtsgericht-kusel-20101130.html _blank external-link-new-window>(AG Kusel, Urt. v. 30.11.2010 - Az.: 2 C 27/10).

Ein Telefonunternehmen forderte vor Gericht die Begleichung noch nicht bezahlter Verbindungsentgelte von seinem Kunden. Dieser hatte die Richtigkeit der Abrechnung damals beanstandet. Nach nun 4 Jahren legte die Firma einen technischen Prüfbericht und einen Einzelverbindungsnachweis vor, die die Ordnungsgemäßheit der Rechnung beweisen sollten.

Das AG Kusel lehnte den Anspruch ab. Zwar seien ein technischer Prüfbericht und ein Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich taugliche Beweismittel. Im vorliegenden Fall sei von diesem Grundsatz jedoch eine Ausnahme zu machen, denn die Nachweise seien erst nach Ablauf von 4 Jahren erstellt worden.

Grund hierfür sei die technische Weiterentwicklung im Leitungsnetz bis hin zum Telefonanschluss des Beklagten, so dass nach Ablauf eines derartig langen Zeitraums davon ausgegangen werden müsse, dass die vorgelegten Daten hinsichtlich der Leistungserbringung und der Berechnung nicht mehr aussagekräftig seien.

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