Bei der Online-Werbung für Klimageräte muss neben dem Preis direkt die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Dies gilt auch für bloße Übersichtsseiten, denn es ist nicht ausreichend ist, wenn die Angaben sich lediglich auf der einzelnen Produktunterseite befinden <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 20.08.2015 - Az.: 31 O 112/15).
Es ging um den OBI-Online-Shop unter www.obi.de. Dort waren zwar die Energieeffizienzklasse zwar auf den einzelnen Produkt-Unterseiten angegeben, jedoch nicht auf den Übersichtsseiten.
Dies stufte das LG Köln als wettbewerbswidrig ein.
Wenn auf den Übersichtsseiten mit Preisen geworben werde, müsse zugleich auf die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Es reiche nicht aus, wenn die Informationen nur auf den individuellen Einzelseiten abrufbar wären.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Die Entscheidung ist aus juristischer Sicht wenig überraschend, da bereits im Jahr 2013 das OLG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. 20.12.2013 - Az.: 6 U 56/13) im Fall von Amazon einen Wettbewerbsverstoß bejaht hatte.
Das OLG Stuttgart <link http: www.online-und-recht.de urteile wo-und-wie-energieeffizienzklassen-in-einem-online-shop-angegeben-werden-muessen-oberlandesgericht-stuttgart-20141024 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 24.10.2014 - Az.: 2 U 28/13) hingegen ist anderer Ansicht: Die Angaben müssten nur auf den Webseiten eines Online-Shops erfolgen, von denen aus ein potentieller Käufer die Ware in den virtuellen Warenkorb legen könne. Auf einer bloßen Start-Page eines Online-Shops, bei der dies noch nicht möglich sei, gelte die Anzeigepflicht hingegen nicht.