Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Entgelt in Prepaid-Mobilfunkvetrag kann Unternehmen selbst bestimmen

Die Regelung eines Mobilfunk-Unternehmens, in welcher Höhe Entgelte für die Rückzahlung eines Guthabens anfallen, unterliegt grundsätzlich nicht der gesetzlichen Inhaltskontrolle (OLG Hamburg, Urt. v. 01.07.2010 - Az.: 3 U 129/08).

Das verklagte Mobilfunkunternehmen verwendete nachfolgende Klausel:

"Rückzahlung des Guthabens bei Kündigung einmalig 6,- Preise in EUR und inkl. USt."

Die Verbraucherzentrale beanstandete diese Bestimmung als rechtswidrig.

Die Hamburger Richter lehnten den Anspruch ab.

Sie erklärten, dass die Klausel hinsichtlich der Rückzahlungsgebühr nicht der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliege. Denn neben den Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistungen seien auch solche Klauseln nicht kontrollfähig, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegten, wenn hierfür keine rechtlichen Regelungen bestünden.

So liege der Fall, da für Prepaid-Verträge kein gesetzliches Leitbild bestehe. Jedem Mobilfunkunternehmen stehe es frei, die Höhe des Entgelts und den Umfang der von ihm angebotenen Leistungen in eigener Verantwortung selbst zu bestimmen.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen
28. August 2026
Wenn ein Online-Shop ein Kundenkonto nur bei zwingender Einwilligung zum Newsletter anbietet, verstößt er gegen das datenschutzrechtliche…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen